Das Register soll einen Überblick über alle Erneuerbare-Energien-Anlagen in Deutschland ermöglichen, weshalb auch bereits existierende erfasst werden. Das heißt für Sie: Auch wenn Sie Ihre Photovoltaikanlage bereits bei der Bundesnetzagentur gemeldet hatten, müssen Sie diese nochmals beim MaStR melden.
>>> Als 1. Schritt schauen Sie sich bitte die Videoanleitung an.<<<
Die für die Registrierung notwendigen Daten finden Sie:
> in Ihren Unterlagen,
> auf dem Typenschild am Wechselrichter (zugeordnete Wechselrichterleistung),
> auf Ihrem Dach (Anzahl Module),
> in Ihrer Solarstrom-Abrechnung (Bruttoleistung bzw. installierte Leistung der ges. Stromeinheit, EEG-Anlagen-Schlüssel, Identifikationsnummer, Anschluss-Netzbetreiber).
> Je nach Netzbetreiber haben Sie auch bereits per Post eine Datenübersicht für Ihre Meldung bekommen.
> Falls Sie Ihren Solarstrom an die Netze-BW liefern, finden Sie Ihre Daten auch auf dem Kunden-Portal.
Registrierung:
Meldung: www.marktstammdatenregister.de
Zur Videoanleitungwie man sich richtig registriert.
Zu den Hilfeseiten des Marktstammdatenregisters.
Bei Fragen: Hotline 0228-14 3333
WICHTIG: Nach Beendigung der Registrierung müssen Sie Ihre Registrierungsbestätigung downloaden. Dies ist ein wichtiges Dokument, das Sie gut aufbewahren müssen. Bitte bewahren Sie auch Ihre Zugangsdaten für die Registrierung gut auf. Zukünftige Änderungen müssen ebenfalls gemeldet werden.
Falls Sie Ihre Solaranlage nicht innerhalb der Frist bis Ende Januar 2021 registrieren, erhalten Sie keine Einspeisevergütung mehr. Die Wiederaufnahme in das Verfahren wird mit einigen Hürden verknüpft sein. Zudem könnte es zu Bußgeldforderungen kommen.
Der Netzbetreiber nimmt mit dem MaStR einen automatischen Datenabgleich vor. Bei Unstimmigkeiten nimmt man mit Ihnen Kontakt auf. Deshalb machen Sie lieber eine fehlerhafte, als gar keine Meldung!
Es lohnt sich also, die Meldung fristgerecht zu erledigen. Wir wünschen gutes Gelingen!